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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Vertraulichkeit

 

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Pegasus Anlageimmobilien e.K., die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der Pegasus Anlageimmobilien e.K. die mit ihm vereinbarte Courtage zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

§ 2 Haftungsbeschränkung

 

Wir weisen darauf hin, dass unsere Angaben, Unterlagen, Pläne etc. ohne Gewähr sind und ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittel wurden, basieren. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht.

 

§ 3 Datenschutz

 

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Pegasus Anlageimmobilien e.K. zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

 

§ 4 Vertragsabschluss

 

Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande. Die vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist im Falle des Erfolges verdient, mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig und zu diesem Zeitpunkt vom Käufer an die Pegasus Anlageimmobilien e.K. zu zahlen.

 

§ 5 Informationspflicht

 

Der Auftraggeber wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Pegasus Anlageimmobilien e.K. rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.

 

§ 6 Doppeltätigkeit

 

Die Pegasus Anlageimmobilien e.K. ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu werden.

 

§ 7 Folgegeschäfte

 

Ein Provisionsanspruch der Pegasus Anlageimmobilien e.K. besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

 

§ 8 Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

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